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Die Autonomie des Einzelnen ist (heute) eine wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Moralvorstellungen. Dies gilt insbesondere für die Patientenautonomie. Dennoch sind gesellschaftliche Moralvorstellungen teilweise Ausgangspunkt für Einschränkungen dieser Autonomie. Deutlich wird dieses Spannungsverhältnis beispielsweise bei der ehemaligen Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gemäß § 217 StGB, die das Bundesverfassungsgericht 2020 für verfassungswidrig erklärt hat, weil sie gegen das “Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben” verstößt.
Aber nicht nur die aktuell im Bundestag diskutierte gesetzliche Regelung dieses sogenannten assistierten Suizid macht die Frage nach der Reichweite der Selbstbestimmung besonders virulent. Auch in anderen Konstellationen stellt sich die Frage nach den rechtlichen und ethischen Grenzen der Patientenautonomie. Aber wo können (straf-) rechtliche Eingriffe in die Autonomie des Einzelnen wirklich gerechtfertigt werden und wo nicht? Wo bestehen ethische Grenzen der Patientenautonomie?
Diesen Fragen widmet sich am 13. Juni 2022 ab 19:30 Uhr eine Podiumsdiskussion aus unserer in Kooperation mit dem Alumniverein der Studienstiftung ausgerichteten Reihe “Recht interdisziplinär”. In zwei Einführungsvorträgen wird sich dem Thema aus ethischer und rechtlicher Perspektive angenähert, um allen Interessierten einen Zugang zu der Fragestellung zu ermöglichen. ProfessorAlfred Simon, Medizinethiker und unter anderem Vorsitzender der Ethikkommission der UMG, wird zum Verhältnis von Ethik, Moral und Patientenautonomie aus medizinethischer Sicht sprechen. Professor Gunnar Duttge, Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht, referiert zur Reichweite und Grenzen einer “Moralisierung” der Patientenautonomie aus (straf-) rechtlicher Sicht. Im anschließenden von Sabine Klostermann moderierten Gespräch werden die angesprochenen Fragen vertieft und diskutiert.
Sie können die Veranstaltung via YouTube-Livestream verfolgen. Ihre Fragen ans Podium können Sie jederzeit im Live-Chat oder per E-Mail an kontakt[at]g-rz.de stellen.
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Dann komm zu unserem Kennenlernabend am 18.5.2022 um 18 Uhr s.t. im VG 1.102. Für ein entspanntes Zusammenkommen laden wir danach zum gemeinsamen Grillen ein.
Insbesondere bei Jura- und Lehramtsstudierenden ist die Angst verbreitet, dass psychische Krankheiten ein erhebliches Risiko für eine spätere Verbeamtung sind. Aus diesem Grund entscheiden sich einige Studierende gegen eine professionelle Behandlung, um ihre psychischen Probleme nicht „aktenkundig“ machen zu müssen.
Am 12. Mai 2022 ab 19:30 Uhr wird über dieses Problem aus medizinischer, rechtlicher und praktischer Sicht informiert und diskutiert. Wir freuen uns sehr, dazu Prof. Dr. Ulrich Battis, Rechtswissenschaftler und Experte für das Beamtenrecht, Dr. Volker Heimeshoff, Psychiater und Leiter des Gesundheitsdienstes der Stadt Wolfsburg und Dr. Jördis Janssen-Ischebeck, Richterin und Leiterin des richterlichen Personalreferates des OLG Braunschweig, begrüßen zu dürfen.
Nach zwei Input-Vorträgen aus rechtlicher und amtsärztlicher-medizinischer Sicht wird Frau Dr. Jördis Janssen-Ischebeck aus Ihrer Sicht auf die Problemlage eingehen. In der anschließenden Podiumsdiskussion besteht die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen. Diese können Sie – auch bereits vorweg – anonym an kontakt[at]g-rz.de stellen.
Wir freuen uns, Sie am 12. Mai im ZHG 001 am Göttinger Zentralcampus begrüßen zu dürfen! Zum Livestream geht es hier.
Zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit stellen wir euch hier wieder eine Word-Vorlage kostenlos zu Verfügung. Sie ist auf die üblichen Formatvorgaben bereits eingestellt und enthält zudem Erläuterungen, z.B. zum Umgang mit Formatvorlagen.
Sie kann auch als Ausgangspunkt für die Erstellung von Schwerpunktarbeiten genutzt werden, da auch bei diesen ein Arbeiten mit Formatvorlagen etc. sehr empfehlenswert ist. Angepasst werden muss für Schwerpunktarbeiten in der Regel aber z.B. der Seitenabstand.
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