Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Seine Nutzung ist im Rahmen der Creative Commons Lizenz “CC BY-ND 3.0 DE” gestattet. Das Werk darf daher unter angemessener Namensnennung und ohne Bearbeitung oder Veränderung zu beliebigen Zwecken in jedwedem Format oder Medium verbreitet oder vervielfältigt werden.
Die Autonomie des Einzelnen ist (heute) eine wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Moralvorstellungen. Dies gilt insbesondere für die Patientenautonomie. Dennoch sind gesellschaftliche Moralvorstellungen teilweise Ausgangspunkt für Einschränkungen dieser Autonomie. Deutlich wird dieses Spannungsverhältnis beispielsweise bei der ehemaligen Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gemäß § 217 StGB, die das Bundesverfassungsgericht 2020 für verfassungswidrig erklärt hat, weil sie gegen das “Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben” verstößt.
Aber nicht nur die aktuell im Bundestag diskutierte gesetzliche Regelung dieses sogenannten assistierten Suizid macht die Frage nach der Reichweite der Selbstbestimmung besonders virulent. Auch in anderen Konstellationen stellt sich die Frage nach den rechtlichen und ethischen Grenzen der Patientenautonomie. Aber wo können (straf-) rechtliche Eingriffe in die Autonomie des Einzelnen wirklich gerechtfertigt werden und wo nicht? Wo bestehen ethische Grenzen der Patientenautonomie?
Diesen Fragen widmet sich am 13. Juni 2022 ab 19:30 Uhr eine Podiumsdiskussion aus unserer in Kooperation mit dem Alumniverein der Studienstiftung ausgerichteten Reihe “Recht interdisziplinär”. In zwei Einführungsvorträgen wird sich dem Thema aus ethischer und rechtlicher Perspektive angenähert, um allen Interessierten einen Zugang zu der Fragestellung zu ermöglichen. ProfessorAlfred Simon, Medizinethiker und unter anderem Vorsitzender der Ethikkommission der UMG, wird zum Verhältnis von Ethik, Moral und Patientenautonomie aus medizinethischer Sicht sprechen. Professor Gunnar Duttge, Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht, referiert zur Reichweite und Grenzen einer “Moralisierung” der Patientenautonomie aus (straf-) rechtlicher Sicht. Im anschließenden von Sabine Klostermann moderierten Gespräch werden die angesprochenen Fragen vertieft und diskutiert.
Sie können die Veranstaltung via YouTube-Livestream verfolgen. Ihre Fragen ans Podium können Sie jederzeit im Live-Chat oder per E-Mail an kontakt[at]g-rz.de stellen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesrepublik und ihre Gesellschaft in nunmehr 70 Jahren stark geprägt. Dieses Jubiläum bietet Anlass zurückzublicken und Entwicklungslinien nachzuvollziehen: Wie hat sich die Arbeitsweise des Gerichts im Laufe der Jahrzehnte geändert? Was sind die Hintergründe einer Entscheidungsfindung? Inwiefern ist das Bundesverfassungsgericht geprägt von den Persönlichkeiten der Richter:innen und so etwas wie dem “Zeitgeist”? Wie sichert sich das Bundesverfassungsgericht die Akzeptanz seiner Entscheidungen durch Gesellschaft und Politik? Ist das Bundesverfassungsgericht teilweise gar ein Ersatzgesetzgeber? Und muss angesichts der Rechtsstaats- und Verfassungsgerichtskrise in Polen nicht auch das BVerfG vor potenziellen Übergriffen durch die Politik geschützt werden?
Diesen und weiteren Fragen widmet sich am 3. November 2021 ab 20:00 Uhr eine Podiumsdiskussion aus unserer Reihe “Recht interdisziplinär”. Moderiert von PD Dr. Sina Fontana diskutieren BVR Prof. Dr. Andreas Paulus und BVR a.D. Prof. Dr. Dr. hc. mult. Dieter Grimm sowie die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der SPIEGEL-Journalist und Autor des Buches “Verschlusssache Karlsruhe” Dr. Thomas Darnstädt.
Die Veranstaltung findet ausschließlich digital statt und ist via YouTube-Livestream zugänglich. Ihre Fragen ans Podium können Sie gerne jederzeit im Live-Chat oder per E-Mail an kontakt@g-rz.de stellen.
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Die Verteilung des Vermögens ist nicht nur global, sondern auch innerhalb der jeweiligen Gesellschaften extrem ungleich. Nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie nimmt diese Ungleichheit weiter zu und gefährdet dadurch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz des staatlichen Systems.
Was sind jedoch die Ursachen dieser Ungleichheit? In ihrem aufsehenerregenden Buch “Der Code des Kapitals” vertritt Prof. Dr. Katharina Pistor die These, dass erst die rechtliche Codierung von “Kapital” Vermögen kreiere und dafür sorge, dass es Wirtschaftskrisen überdauert. Die wachsende Ungleichheit habe somit ihre Ursache im Rechtssystem und profitiere von der rechtlichen Legalität: “but it´s legal”!
Dieser These widmet sich die nächste Veranstaltung aus der Reihe “Recht interdisziplinär” am 18. Mai ab 18.15 Uhr. Nach einem kurzen Impulsvortrag von Prof. Katharina Pistor diskutiert sie auf dem digitalen Podium zusammen mit dem Göttinger Zivilrechtler Prof. Dr. Gerald Spindler sowie dem Ökonom und “Wirtschaftsweisen” Prof. Dr. Achim Truger über Ursachen, aber auch Lösungsmöglichkeiten der ungleichen Vermögensverteilung. Moderiert wird die Diskussion vom Göttinger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Alexander Thiele. Das digitale Publikum erhält die Möglichkeit, sich den Abend über mit Fragen an das Podium zu wenden.
Mitwirkende
Prof. Dr. Katharina Pistor ist Professorin und Direktorin des Center on Global Legal Transformation an der Columbia Law School. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das „Comparative Law“, „Comparative Corporate Law and Governance“ sowie „Governing Financial Systems“ und „Law and Development“. Dazu hat sie unter anderem in Deutschland, England sowie den USA geforscht und hält weltweit Vorlesungen und Vorträge. Ihr jüngstes Buch „The Code of Capital“ wurde vielfach positiv besprochen und in mehrere Sprachen übersetzt. Die deutsche Übersetzung erschien im Jahr 2020.
Prof. Dr. Gerald Spindler ist seit 1997 Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Er studierte Rechts- sowie Wirtschaftswissenschaften und forscht unter anderem zur Künstlichen Intelligenz, dem Urheberrecht sowie der „Neuen Institutionenökonomik“ und der ökonomischen Analyse des Rechts
Prof. Dr. Alexander Thiele vertrat zuletzt den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der LMU München. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Bereich des Verfassungs-, Finanz- und Europarechts sowie in der Verfassungsgeschichte und der Allgemeinen Staatslehre ausgewiesen. In diesen beschäftigte er sich, etwa in seiner Habilitationsschrift „Finanzaufsicht. Der Staat und die Finanzmärkte“, mit der Rolle des Staates und staatlicher Institutionen im Finanzsystem. Darüber hinaus forscht er zu Legitimitätsfragen des demokratischen Verfassungsstaates und hat vor einem Jahr ein Lehrbuch zur Allgemeinen Staatslehre veröffentlicht.
Prof. Dr. Achim Truger ist Professor für Sozioökonomie mit Schwerpunkt Staatstätigkeit und Staatsfinanzen an der Universität Duisburg-Essen. Bis 2019 war er Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Makroökonomie und Wirtschaftspolitik, an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er hat auf zahlreichen Gebieten der makroökonomischen Wirtschaftspolitik sowie der Finanzwissenschaft geforscht und publiziert und ist in der wissenschaftlichen Politikberatung von der internationalen bis zur kommunalen Ebene aktiv. Seit 2019 ist er auf Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“).
Zur Veranstaltungsreihe
Die Veranstaltungsreihe “Recht interdisziplinär” wird halbjährlich von der GRZ zusammen mit dem Alumniverein der Studienstiftung des deutschen Volkes ausgerichtet. In ihr kommen Rechtswissenschaftler:innen mit Personen aus anderen wissenschaftlichen Disziplinen und mit Akteuren der Gesellschaft über gesellschaftliche Fragen ins Gespräch.
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